Urlaubsgeld
Betriebliche Sonderzahlung
Urlaubsgeld ist eine betriebliche Sonderzahlung, die der Arbeitnehmer neben dem zu gewährenden Urlaubsentgelt, vom Arbeitgeber als zusätzliche Leistung erhalten kann. Hinter dieser zusätzlichen Leistung des Arbeitgebers steht kein Freizeitanspruch des Arbeitnehmers. Diese zusätzliche Vergütung kann der Arbeitnehmer jedoch nur aufgrund von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträgen beanspruchen. Der Arbeitgeber ist zu seiner Zahlung nur bei Bestehen eines besonderen Rechtsgrundes (kollektiv- oder einzelvertragliche Regelung) verpflichtet. Die Höhe des Urlaubsgeldes sowie nähere Modalitäten sind meistens in den kollektiv- oder einzelvertraglichen Vereinbarungen geregelt. Gem. § 850a Nr. 2 ZPO ist das Urlaubsgeld unpfändbar. Urlaubsgelder sind als einmalige Einnahmen in dem Lohnzahlungszeitraum für die Beitragsberechnung der Sozialversicherung heranzuziehen. Auch ein zusätzlich neben dem Arbeitslohn gezahltes Urlaubsgeld, ist lohnsteuerpflichtig.
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Jacqueline Stieglmeier
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