Aushändigung der Arbeitspapiere
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Arbeitspapiere, insbesondere die Arbeitsbescheinigung, Lohnsteuerkarte, Versicherungskarte, eine Entgeltbescheinigung, ein Arbeitszeugnis (s.u.) und eine Urlaubsbescheinigung auszuhändigen.
Weitere Informationen erhalten Sie von:
Rechtsanwältin
Jacqueline Stieglmeier
Otto-Suhr-Allee 115
10585 BerlinTelefonnummer: +49 (0) 30- 3000 760-0
Faxnummer: +49 (0)30 / 513 03 819eMail: RAin@stieglmeier.de
Homepage: www.Stieglmeier.de